Elektro-Kontrollen nach NIV
Um den Personen- und Sachenschutz zu gewährleisten, sind die elektrischen Installationen gemäss Niederspannungs-Installationsverordung (NIV) periodisch zu kontrollieren.
Es gelten folgende Kontroll-Perioden:
Die jährlichen Kontrollen unterliegen
- Baustellen und Märkte
Der Kontrolle alle 5 Jahre unterliegen
- Abwasserpumpwerke
- Alters- und Kinderheime
- Beschneiungsanlagen
- Campingplätze, Bootsanlegestellen
- EX Zonen 2
- Gastankstellen
- Hallen- und Freibäder
- Kasernen
- Kläranlagen
- Korrosive Räume
- Labor- und Prüffelder
- Medizinisch genutzte Räume Kat. 2 (bisher)
- Messehallen
- Restaurants und Hotels
- Schulhäuser, Kindergärten
- Staumauern
- Tankstellen und Autoreparaturwerkstätten
- Theater, Kinos
- Tierspitäler mit OP-Räumen
- Untertagbauten und Tunnel
- Warenhäuser, Baumärkte >1200m2
Der Kontrolle alle 10 Jahre unterliegen
- Bars und Kleinrestaurants
- Büro, Banken, Versicherungen
- Eigenversorgungsanlagen
- Fahrzeuge mit Energieerzeugung (empfohlen)
- Feuergefährliche gewerbliche Räume
- Inselnetze mit eigener Energieerzeugung
- Kirchen, Museen
- Kleintierpraxen
- Läden, Kioske
- Lagerräume
- Landwirtschaftliche Betriebe
- Liegenschaften bei Handänderung (wenn letzte Kontrolle älter 5 Jahre)
- Medizinisch genutzte Räume Gruppe 0
- Nasse, gewerblich genutzte Räume
- Natelantennen ab NS Netz gespiesen
- Pumpstationen, Reservoir Trinkwasser
- Skilifte
- Solaranlagen mit Planvorlage Abnahme ESTI
- Sportboote, Vergnügungsschiffe
- Unterwerke
- Wasserkraftwerke
- Werkstätten
- Zeughäuser
- Zivilschutzbauten
Der Kontrolle alle 20 Jahre unterliegen
- Privatschwimmbäder in Wohnhäuser
- Solaranlagen ohne Planvorlage
- Wohnbauten, Wohnungen
Ob Kontrollen nach Handänderung oder periodische Kontrollen - gerne erstellen wir auch für Ihr Objekt einen Sicherheitsnachweis nach NIV.